Die Bescheinigungen sollten eigentlich am 15. April ablaufen, aber angesichts des bevorstehenden Ablaufs und der Tatsache, dass noch nicht alle anhängigen Fälle gelöst sind, wird die Agentur ihre Gültigkeit verlängern.

Die Bescheinigung bezieht sich auf Dokumente, die am 30. Juni 2025 abliefen und für die bereits Verlängerungsanträge gestellt worden sind. Laut AIMA ist die neue Bescheinigung weitere 60 Tage gültig und kann verlängert werden, bis eine endgültige Entscheidung getroffen und der Aufenthaltstitel ausgestellt wird.

Daher sollten die Bürger das gedruckte Dokument aufbewahren, und für diejenigen, deren Verfahren genehmigt wird, ist das gültige Dokument die "Zulassungsbescheinigung", die die gleiche Gültigkeit wie die Aufenthaltsgenehmigung hat.

Bescheinigungen für Dokumente, die nach dem 30. Juni abgelaufen sind und deren Verlängerung bereits im neuen Verlängerungsportal beantragt wurde, werden über einen QR-Code zum Download angeboten. Laut AIMA sollten die Bürger stets eine ausgedruckte Kopie des Dokuments bei sich tragen, um es bei Bedarf vorlegen zu können.