Der Erklärung der Exekutive zufolge handelt es sich bei diesem Anreiz in Höhe von maximal fünftausend Euro um einen nicht rückzahlbaren Beitrag "für den Erwerb von Architektur- und Fachplänen für den Bau von Wohnungen auf von der Region zugewiesenen oder privaten Grundstücken".
Maria João Carreiro, Regionalsekretärin für Jugend, Wohnungsbau und Beschäftigung, merkte in der Erklärung an, dass die Unterstützung, wie sie im heutigen Amtsblatt geregelt ist, "ein entscheidender Schritt zur Erleichterung des Beginns von Neubauten ist, der das Wohnen erschwinglicher macht."
Maria João Carreiro betont, dass die finanzielle Unterstützung es ermöglicht, "die Anfangskosten zu senken und eine der ersten Hürden zu beseitigen, die viele Familien beim Bau eines Eigenheims überwinden müssen".
Der Anreiz gilt für Projekte, die bei den Gemeinderäten eingereicht werden, sobald die Verordnung in Kraft tritt, sowie für Projekte, die im Laufe des Jahres 2025 eingereicht werden.
Nach Angaben der Regionalregierung der Azoren wird die finanzielle Unterstützung in zwei Tranchen gewährt. Die erste Rate entspricht 40 % der Investition und wird nach Einreichung des Genehmigungsantrags beim jeweiligen Stadtrat gewährt, die zweite Rate entspricht 60 % der Investition und wird nach Genehmigung der städtischen Lizenz gewährt.
Die Anträge müssen mit dem entsprechenden Formular eingereicht werden, das auf der Website der Regionalen Wohnungsbaudirektion (DRH) unter https://portal.azores.gov.pt/web/drh zur Verfügung steht .
Die Unterstützung für den Erwerb von architektonischen und speziellen Projekten ist mit der Unterstützung für den Eigenbau kumulierbar, die aufgrund der von der azorischen Regierung vorgenommenen Änderungen, die seit dem 1. Januar 2026 in Kraft sind, bis zu 75.000 Euro betragen kann, je nach Zusammensetzung und Einkommen des Haushalts und der Art der zu bauenden Immobilie, heißt es.
Das Dekret des Regionalsekretariats für Jugend, Wohnungswesen und Beschäftigung, in dem die Unterstützung für den Erwerb von architektonischen und speziellen Projekten für den Bau von Dauerwohnungen definiert wird, besagt, dass "die für Wohnungsfragen zuständige Abteilung der Regionalregierung direkt oder über von ihr benannte Stellen für die Überwachung, Kontrolle und Bewertung der ordnungsgemäßen Anwendung der den Begünstigten gewährten Unterstützung zuständig ist".
Das Dekret tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.







