In einer schriftlichen Antwort an Lusa erklärt die ANAC, dass "die Grenzkontrolle an nationalen Flughäfen nicht in den Zuständigkeitsbereich" der Zivilluftfahrtbehörde fällt.

Laut ANAC liegt diese Verantwortung bei den zuständigen Grenzkontrollorganen, insbesondere bei der Polizei für öffentliche Sicherheit, die an den Grenzübergängen der Flughäfen für die Überprüfung der Dokumente sorgt. Dies bedeutet, dass Verzögerungen in den Warteschlangen an den Grenzen nicht als Fehler der Fluggesellschaft angesehen werden.

Fluggesellschaften haften nicht für Verspätungen an der Grenze

Laut ANAC ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich, wenn ein Passagier aufgrund von Grenzkontrollen einen Flug verpasst, da solche Situationen als außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegend betrachtet werden.

Auf die Frage, wer die Verantwortung übernimmt, wenn ein Fluggast aufgrund von Grenzkontrollen einen Flug verpasst, hat die ANAC (die portugiesische Zivilluftfahrtbehörde) eine klare Antwort gegeben. Der Behörde zufolge ist "die Fluggesellschaft nicht für Situationen verantwortlich, die sich ihrer Kontrolle entziehen", wie z. B. Verzögerungen bei der Grenzkontrolle.

Ein nicht rechtzeitiges Erscheinen am Flugsteig stellt keine Verweigerung der Beförderung gemäß der Verordnung 261/2004 vom 11. Februar dar, so dass kein Anspruch auf Ausgleichs- oder Unterstützungsleistungen besteht. Die Rechte der Fluggäste in den europäischen Verordnungen beziehen sich auf Fälle wie Annullierungen, große Verspätungen oder Nichtbeförderung. Eine lange Warteschlange an der Grenze, die die Fluggäste daran hindert, ihre Gates rechtzeitig zu erreichen, fällt nach der Auslegung der ANAC jedoch nicht unter diese Regelung.

Fluggäste können immer noch Beschwerden einreichen

Allerdings können Fluggäste immer noch gerichtliche oder außergerichtliche Schritte einleiten, wenn sie mit den Umständen, wie z. B. einer langen Warteschlange an der Grenze, die zum Verpassen von Flügen geführt haben, unzufrieden sind.

Beschwerden können bei Einrichtungen wie der portugiesischen Polizei für öffentliche Sicherheit, die für die Grenzkontrolle zuständig ist, oder bei der Flughafenverwaltungsgesellschaft ANA eingereicht werden.

EES-System in Verbindung mit langen Warteschlangen

Die Einführung des neuen Grenzverwaltungssystems, des Einreise-/Ausreisesystems der Europäischen Union (EES), wird als Ursache für die langen Warteschlangen bei den Grenzkontrollen angeführt. Das neue System ersetzt die traditionellen Passstempel durch digitale Aufzeichnungen und wurde in Portugal am 12. Oktober 2025 eingeführt.

Der Flughafen Lissabon ist besonders betroffen, und Premierminister Luís Montenegro hat zugegeben, dass er das neue Grenzkontrollsystem während der Stoßzeiten aussetzen könnte. Das Ministerium für innere Verwaltung hat angekündigt, dass der Flughafen Lissabon ab heute, dem 29. Mai, mehr manuelle Grenzkontrollkabinen haben wird, um die operative Reaktion zu verstärken und die Wartezeiten zu verkürzen.

Obwohl die ANAC nicht für die Grenzkontrollen zuständig ist, erklärt die Behörde, dass sie die Passagierströme, die Wartezeiten und die betriebliche Effizienz der Flughäfen weiterhin überwachen wird.