"Das Verfahren zur Festlegung der pflanzengesundheitlichen Anforderungen für die Ausfuhr von Heidelbeeren nach Israel ist abgeschlossen", hieß es in einer Erklärung.
Israel wird nun jedem Unternehmen, das Blaubeeren aus Portugal einführen möchte, Lizenzen erteilen.
In der gleichen Mitteilung heißt es, dass sich Interessenten an diesem Verfahren an die regionalen Dienststellen der DGAV wenden sollten, damit die pflanzengesundheitlichen Inspektionen zur Ausstellung der entsprechenden Zertifikate durchgeführt werden können.
Die DGAV ist eine zentrale Dienststelle der direkten Staatsverwaltung mit Verwaltungsautonomie.








