Das veröffentlichte Dekret ermächtigt das IHRU, bis zu 12.000 erschwingliche Wohnungen zu erwerben, zu bauen und zu sanieren, sofern ein entsprechendes Budget vorhanden ist.
Die im Rahmen dieser Ermächtigung geschaffenen Wohneinheiten werden in den öffentlichen Bestand an erschwinglichen Wohnungen aufgenommen. Dieser Bestand ist ein wesentlicher Bestandteil der nationalen Strategie zur Bewältigung der derzeitigen Wohnungskrise bis zum Ende des Jahrzehnts.
Der Finanzplan der Exekutive verteilt die Übernahme der vertraglichen Verpflichtungen auf die Steuerjahre 2026 bis 2030. Der offizielle Zeitplan des Gesetzesdekrets legt die Ausgabenobergrenze für das laufende Jahr 2026 auf 188.020.869 € fest.
Im nächsten Jahr wird mit 577.802.444 € die größte Mittelzuweisung erfolgen, gefolgt von 386.467.636 € im Jahr 2028, 408.499.462 € im Jahr 2029 und zusätzlichen 290.846.496 €, die im Jahr 2030 ausgezahlt werden. Die Aufsichtsbehörde stellt klar, dass zu all diesen Teilbeträgen die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe hinzukommt.
Mit diesem Erlass wird die Entschließung des Ministerrats vom 14. Mai umgesetzt, in der die Schritte für die Koordinierung und Haushaltsplanung des IHRU festgelegt sind.
Nach dem Erlass können IHRU und die lokalen Behörden nun Immobilienprojekte und Ausschreibungen für die 12.000 Wohnungen durchführen; die endgültige Bestätigung steht noch aus, wenn das Finanz- und das Wohnungsbauministerium einen gemeinsamen Erlass erlassen.
Mit diesem Erlass wird eine der wichtigsten Garantien eingeführt: die Absicherung der Finanzierung von Bauprojekten gegen die Unbeständigkeit der Fristen zur Erreichung der EU-Ziele.
Der Ministerialerlass stellt ausdrücklich sicher, dass unabhängig vom Zeitplan für die Durchführung und finanzielle Rückzahlung von Investitionen, die im Rahmen des Sanierungs- und Resilienzplans (PRR) vertraglich vereinbart wurden, das Kapital für den Bau von Sozialwohnungen zu erschwinglichen Kosten bis 2030 ununterbrochen fließen wird.
Um einen Puffer für die finanzielle Nachhaltigkeit in der Zeit nach dem PRR zu gewährleisten, wird in den Rechtsvorschriften klargestellt, dass ein erheblicher Teil der Gesamtkosten in Höhe von 511,6 Mio. EUR direkt durch Steuereinnahmen aus dem Staatshaushalt finanziert wird.
Die Zuweisung nationaler öffentlicher Mittel gibt dem Bausektor und den Partnergemeinden Vorhersehbarkeit und Stabilität. Dadurch sollen die Projekte rechtzeitig abgeschlossen und die Wohnungen auf dem erschwinglichen Mietmarkt angeboten werden.







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