Im Rahmen einer Marktüberprüfung in Portugal und nach Auswertung der vorgelegten Informationen kam die nationale Arzneimittelbehörde zu dem Schluss, dass „das Produkt ‚Calmidine‘ (…) aus regulatorischer Sicht auf dem Markt zu Unrecht als Kosmetikprodukt eingestuft wird“.

In einem auf ihrer Website veröffentlichten Rundschreiben erklärt Infarmed, dass das Produkt der Firma MedNet GmbH (mit Sitz in Deutschland) „nicht als Kosmetikum eingestuft werden sollte, da es die geltenden Anforderungen der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel nicht erfüllt“.

Die Nationale Behörde für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (Infarmed) fordert Einrichtungen, die möglicherweise über dieses Produkt verfügen, dringend auf, es nicht anzubieten oder zu verwenden.

Sie rät zudem Verbrauchern, die dieses Produkt besitzen, davon ab, es zu verwenden.