Das Programm sieht für berechtigte Arbeitnehmer bis zu 12 Wochen bezahlten Urlaub bei Geburt, schwerer Erkrankung oder zur Pflege von Familienangehörigen vor. Es soll bis 2028 in Kraft treten und wird sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern finanziert.

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Das Gesetz sieht außerdem bis zu vier Wochen „Schutzurlaub“ für Opfer häuslicher Gewalt, sexueller Übergriffe oder Belästigung vor. Während Befürworter argumentieren, dass die Maßnahme in schwierigen Zeiten finanzielle Sicherheit biete, befürchten Kritiker, dass sie die Kosten für Unternehmen erhöhen könnte. Das Bundesgesetz garantiert einigen Arbeitnehmern unbezahlten Krankheitsurlaub, verpflichtet Arbeitgeber jedoch nicht zur Gewährung von bezahltem Urlaub.