Nach den neuen Vorschriften werden die Taxitarife anhand von drei Komponenten berechnet: einer festen Grundgebühr, der zurückgelegten Strecke und der Fahrzeit. Die Grundgebühr wird von derzeit 3,25 € auf 2,00 € gesenkt.
Mit dieser Neuregelung wird zudem eine einheitliche Anfahrtsgebühr von 0,80 € eingeführt, die die derzeit geltenden verschiedenen Zuschläge ersetzt; Gebühren für die Beförderung von Gepäck und andere Zusatzgebühren werden abgeschafft.
Die Änderungen sind Teil einer umfassenderen Reform der Branche und erfordern, dass Taxiunternehmen ihre Taxameter an das neue Tarifsystem anpassen.
Das neue Tarifsystem tritt jedoch nicht sofort in Kraft. Nach Angaben von ANTRAL, dem Nationalen Verband der Straßenverkehrsunternehmen für Leichtfahrzeuge, wurde die Umsetzung um weitere 60 Tage verschoben.
Daher treten die geänderten Fahrpreise nicht wie ursprünglich vorgesehen an diesem Freitag in Kraft.






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