Die Änderungen betreffen auch Motorradfahrer und Beifahrer, die auf Autobahnen Handschuhe und auf allen Straßen geschlossene Schuhe tragen müssen, sowie Taxifahrer, die ab dem 1. Oktober stets einen Sicherheitsgurt anlegen müssen.
Bei Motorrollern müssen die Fahrer nachts zudem eine Warnweste tragen; für Berufstätige (wie beispielsweise Zusteller) ist dies stets vorgeschrieben. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften werden Bußgelder in Höhe von 200 € verhängt.
Der Verkehr mit Motorrollern wird auch außerhalb von Stadtzentren erlaubt sein, jedoch nur auf von Kraftfahrzeugen getrennten Straßen, wie beispielsweise Radwegen.
Was Radfahrer betrifft, wurden alle Ausnahmen von der Helmpflicht auf Überlandstraßen abgeschafft.
Radfahrer und Motorradfahrer, die ihre Fahrzeuge beruflich nutzen, müssen zudem stets einen Helm und eine Warnweste tragen.
Für Motorräder sehen die neuen Vorschriften vor, dass sie bei Verkehrsstaus den rechten Seitenstreifen der Straße benutzen dürfen, allerdings mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde.
Andererseits müssen Motorradhelme nach einer neuen Regelung von den zuständigen Behörden zugelassen sein; diese Regelung tritt im Gegensatz zu den bisherigen erst am 1. Oktober 2027 in Kraft.







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