Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung rückt näher, und in Portugal ansässige Personen, die für ein im Ausland ansässiges Unternehmen tätig sind, müssen ihre Einkünfte ebenfalls bei den portugiesischen Steuerbehörden angeben.
Das heißt, alle Steuerpflichtigen, die in Portugal Steuern zahlen, sind verpflichtet, nicht nur im Inland erzielte Einkünfte, sondern auch Einkünfte aus anderen Ländern anzugeben.
In der Regel erfolgt diese Angabe mithilfe von Anhang J des Einkommensteuererklärungsformulars „Modell 3“ gemäß den von der Steuer- und Zollbehörde (AT) herausgegebenen Richtlinien.
Beim Ausfüllen des Steuerformulars müssen die Steuerpflichtigen Anhang J des Formulars „Modelo 3“ gemäß den von der Steuer- und Zollbehörde (AT) bereitgestellten Richtlinien verwenden. Der Anhang dient dazu, im Ausland erzielte Einkünfte und gezahlte Steuern anzugeben.
Diese Maßnahme ist verbindlich, da die Behörden die Steuerpflichtigen verpflichten, ihnen im Ausland gezahlte Steuern mitzuteilen, selbst wenn der Steuerpflichtige davon ausgeht, dass in Portugal keine Besteuerung der im Ausland erzielten Einkünfte erfolgt.









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