Nach Angaben der Zeitung La Voz de Asturias erreichten die Geräusche 74 Dezibel, obwohl das Lärmschutzgesetz einen Höchstwert von 55 vorsieht. Die Eigentümer haben gegen die Geldstrafe, die nach einer Beschwerde von Nachbarn verhängt wurde, Berufung eingelegt.