Nach Angaben des Gemeinderats ist die Verordnung zur Förderung von Geburt und Adoption nun in Kraft. "Mit dieser Unterstützung wollen wir die Hilfe, die wir bereits in den Bereichen Bildung und soziale Unterstützung leisten, weiter ausbauen", sagte Bürgermeister João Lobo.
Die Regelung gilt für Kinder, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung geboren oder adoptiert wurden. Voraussetzung ist, dass die Eltern oder Erziehungsberechtigten seit der Geburt oder Adoption des Kindes mindestens 12 Monate lang ununterbrochen in der Gemeinde gelebt haben.
Die förderfähigen Kinder müssen ihren Wohnsitz in Proença-a-Nova haben und entweder bei der Geburt unter drei Jahren oder bei der Adoption unter sechs Jahren alt sein.
Der Zuschuss in Höhe von 1 500 € wird über drei Jahre verteilt, wobei jährlich bis zu 500 € erstattet werden. Die Familien können Ausgaben für Kindergärten, Arztbesuche, Medikamente, Hygieneartikel, Kinderbetreuungsartikel, Kleidung, Schuhe, Lebensmittel und Kindermöbel geltend machen - vorausgesetzt, die Einkäufe werden innerhalb der Gemeinde getätigt.
Um einen Antrag zu stellen, müssen die Familien ein Formular ausfüllen, das online oder am Hauptschalter der Gemeindeverwaltung erhältlich ist. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören die Geburtsurkunde des Kindes, ein Wohnsitznachweis, die IBAN, eine Schuldenfreiheitsbescheinigung oder eine Vollmacht für die Steuerprüfung und gegebenenfalls eine Sorgerechtsbestätigung.
Die Belege für die Ausgaben müssen dreimal jährlich bei den Sozialen Diensten der Gemeinde eingereicht werden, die Erstattungen werden innerhalb von 45 Tagen bearbeitet.
Die Unterstützung wird zurückgezogen, wenn falsche Angaben gemacht werden oder wenn die Familie aus der Gemeinde wegzieht.
"Dies ist eine direkte Unterstützung für Familien und ein Impuls für die lokale Entwicklung, der sowohl die Geburt als auch die Adoption von Kindern fördert und gleichzeitig die lokale Wirtschaft unterstützt", sagte João Lobo. "Es bietet eine finanzielle Entlastung und stimuliert die lokale Wirtschaft."