Die vorzeitige Stimmabgabe für die Kommunalwahlen gilt nun für das ganze Land und richtet sich nicht nur an mobile Arbeitnehmer, sondern auch an Personen, die sich in Krankenhäusern aufhalten, Studenten und Gefangene.
Um die vorzeitige Stimmabgabe zu erhalten, müssen Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, diese unter votoantecipado.pt beantragen oder einen Brief an das Secretaria-Geral do Ministério da Administração Interna schicken, um vor dem vorgesehenen Termin wählen zu können.
Menschen im Krankenhaus
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen im Krankenhaus liegen und dieses nicht verlassen können, können einen Antrag auf vorzeitige Stimmabgabe stellen. Bis 20 Tage vor dem Wahltag, d. h. bis zum 22. September, können hospitalisierte Personen beantragen, vor dem offiziellen Termin zu wählen. Die Stimmabgabe findet dann im Krankenhaus statt. Neben dem Antragsformular müssen auch ein Ausweis und ein von einem Arzt unterzeichnetes Dokument, das den Krankenhausaufenthalt bestätigt, vorgelegt werden.
Menschen im Gefängnis
Gefangene, die noch politische Rechte haben, können ebenfalls eine vorzeitige Stimmabgabe beantragen und müssen dies wie die Krankenhausinsassen bis zum 22. September tun. Die Abstimmung findet dann in den Haftanstalten statt. Dem Antrag sind ein Ausweis und ein vom Gefängnisdirektor unterzeichnetes Dokument beizufügen, aus dem hervorgeht, dass die Person trotz ihrer Inhaftierung noch wahlberechtigt ist.
Studenten
Auch Studenten, die außerhalb ihres Wohnorts studieren, können einen Antrag auf vorzeitige Stimmabgabe stellen. Der Antrag muss bis zum 22. September gestellt werden, wobei nachzuweisen ist, dass der Student nicht in der Lage sein wird, an den Wahlen in seinem offiziellen Wohnsitzgebiet teilzunehmen. Neben dem Antragsformular benötigen die Schüler einen Ausweis und eine von der Schuleinrichtung unterzeichnete Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Schüler außerhalb seines Wohnsitzes eingeschrieben ist.
In diesen drei Fällen erhalten die Bürger nach der Anforderung bis zum 25. September die für die Teilnahme an den Wahlen erforderlichen Unterlagen. In diesen drei Fällen wird sich der amtierende Bürgermeister im Krankenhaus, im Gefängnis oder in einer Schule aufhalten, um die Stimmabgabe zu unterstützen und die Stimmzettel aufzubewahren. Die Stimmzettel werden dann bis zum 8. Oktober an die Gemeinde geschickt, in der der Bürger wohnt.
Mobile Arbeitnehmer
Personen, die am Wahltag aus beruflichen Gründen unterwegs sind, können ebenfalls eine vorzeitige Stimmabgabe beantragen; das Verfahren ist jedoch etwas anders.
Ab 14 Tage vor den Wahlen, also ab dem 28. September, kann die vorzeitige Stimmabgabe beantragt werden. Die Wahl findet dann zwischen dem 2. und 7. Oktober statt, und die Arbeitnehmer können sich direkt an die Stadtverwaltung ihres Wohnorts wenden. Dort muss der Bürger einen Ausweis vorlegen und einen von dem Unternehmen, in dem er arbeitet, unterzeichneten Nachweis, dass er am Wahltag nicht in seinem Wohngebiet sein wird. In der Stadtverwaltung wird der Bürgermeister dann den Antrag genehmigen oder ablehnen, und die Wahl kann dann normal stattfinden.