Die Fristen für die Brandbekämpfung im sekundären Netz der Gemeinden auf dem Festland werden jährlich von der Regierung festgelegt, um zur "Verringerung der Ausbreitung von Bränden im ländlichen Raum, zur Abschwächung der mit extremen Phänomenen verbundenen Risiken und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gebiete" beizutragen.

In einem gemeinsamen Erlass der Staatssekretäre für Katastrophenschutz und Forsten vertrat die Regierung die Auffassung, dass die diesjährigen witterungsbedingten Umstände angesichts der unterschiedlichen Gegebenheiten in den verschiedenen Regionen des Festlands eine Verlängerung der Frist für die Durchführung der Arbeiten im Zusammenhang mit der Installation oder Wartung des Sekundärnetzes rechtfertigen".

So wird festgelegt, dass die Arbeiten am sekundären Netz der Kraftstoffmanagementstreifen in den Gemeinden des Festlands bis zum 31. Mai 2026 durchgeführt werden können.

Eine Ausnahme gilt jedoch für Gemeinden, die im Jahr 2026 von einer Unwetterkatastrophe betroffen sind, die bis zum 30. Juni andauern kann.

Eigentümer von Grundstücken, die sich in einem Umkreis von 50 Metern von Wohngebäuden oder wirtschaftlichen Aktivitäten befinden, müssen in einem 50 Meter breiten Streifen in Waldgebieten oder einem 10 Meter breiten Streifen in landwirtschaftlichen Gebieten ein Brennstoffmanagement durchführen.

In Ballungsgebieten, die innerhalb von Waldgebieten oder an diese angrenzend liegen, ist die Brennstoffbewirtschaftung in einem äußeren Streifen von mindestens 100 Metern vorgeschrieben, ein Abstand, der auch für Campingplätze, Industrieparks und Mülldeponien vorgesehen ist.

Bei Nichteinhaltung dieser Fristen müssen die Eigentümer mit Kontrollen und möglichen Geldstrafen rechnen.

In der Mitteilung betonte die Regierung, dass das laufende Jahr "durch einen Winter mit anhaltenden Perioden intensiver Niederschläge gekennzeichnet war, die manchmal mit starken Winden einhergingen und die normale Entwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten sowie die Brennstoffverwaltung im Sekundärnetz behindert haben". Andererseits haben die "katastrophalen Auswirkungen" des Sturms Kristin Ende Januar dazu geführt, dass in den am stärksten betroffenen Gemeinden "dringend beträchtliche Ressourcen für den Katastrophenschutz mobilisiert werden mussten".

Außerdem müsse "die Kontinuität der Forst- und Aufräumarbeiten in den kommenden Monaten sichergestellt werden, wobei angesichts der entstandenen Verwüstungen eine außerordentliche Bereitstellung von materiellen und personellen Ressourcen erforderlich ist", fügte er hinzu.