In einer Erklärung der Anwaltskammer heißt es, dass die Anwältin, ihr Ehemann und eine minderjährige Tochter am 2. Mai aus Brasilien nach Portugal einreisten und trotz negativer Tests auf SARS-CoV-2 und "da ihnen die Einreise in das nationale Hoheitsgebiet ohne jegliche Einschränkung erlaubt wurde", verhängte der Gesundheitsdelegierte in ihrem Wohngebiet eine Isolationszeit von 14 Tagen.

Der Anwalt widersprach der Anordnung durch einen Antrag von "habeas corpus", um den Beschluss des Ministerrats 45-C / 2021 vom 30. April anzufechten, der vom Gericht von Sintra akzeptiert wurde.

Der Richter erklärte den oben genannten Beschluss des Ministerrats während der Notstandssituation für verfassungswidrig und verbot den Gesundheitsbehörden sofort, den Anwalt und andere Familienmitglieder in Zwangsisolation zu bringen, da dies nur möglich sei, wenn der Notstand herrsche.