Die staatliche Beihilferegelung umfasst den Kauf von emissionsfreien Bussen (die mit Strom oder Wasserstoff betrieben werden) und die Installation oder Verbesserung der zugehörigen Betankungs- oder Aufladeinfrastruktur.

Die staatliche Beihilfe wird in Form von direkten, nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt, und die Begünstigten werden im Rahmen eines offenen, transparenten und verbindlichen Ausschreibungsverfahrens ausgewählt.

Die Kommission vertrat die Auffassung, dass die Beihilfe verhältnismäßig und auf das erforderliche Minimum beschränkt ist, zumal die Höhe der Beihilfe im Rahmen einer Ausschreibung festgelegt wird.

Brüssel betonte außerdem, dass die Maßnahme die Einführung emissionsfreier Busse für den öffentlichen Personenverkehr fördern und damit zur Verringerung des Ausstoßes von Kohlendioxid und anderen Schadstoffen beitragen wird, was im Einklang mit den Klima- und Umweltzielen der Europäischen Union (EU) und den Vorgaben des Europäischen Umweltpakts steht.

Für die Gemeinschaftsexekutive überwiegen die positiven Auswirkungen der Regelung auf die Umwelt- und Klimaziele der EU gegenüber einer möglichen Wettbewerbs- und Handelsverzerrung durch staatliche Beihilfen.