Die Verordnung, die die außergewöhnliche und zeitlich begrenzte Regelung für die Erstattung von Antigen-Schnelltests (TRAg) für den professionellen Gebrauch festlegt, ist bis zum 31. Juli 2021 in Kraft, "unbeschadet ihrer möglichen Verlängerung". Laut der Verordnung beträgt der Wert der staatlichen Beteiligung bei der Durchführung der TRAg 100 Prozent des für die Erstattung festgelegten Höchstpreises (10 Euro) und ist auf maximal vier TRAg für den professionellen Gebrauch "pro Kalendermonat und pro Benutzer" begrenzt.

Angesichts der aktuellen epidemiologischen Situation "ist es wichtig, den Einsatz von Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 zu intensivieren, die schrittweise und proportional zum Risiko durchgeführt werden und zur Stärkung der Kontrolle der Covid-19-Pandemie beitragen", heißt es in der vom Staatssekretär für Gesundheit, Diogo Serras Lopes, unterzeichneten Verordnung.In diesem Zusammenhang fügt sie hinzu, um "den Zugang der Bevölkerung zu Antigen-Schnelltests (TRAg) für den professionellen Gebrauch zu gewährleisten und als Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, ist es wichtig, eine Ausnahmeregelung für die Rückerstattung von TRAg vorzusehen, die für Nutzer des Nationalen Gesundheitsdienstes (SNS) durchgeführt werden" und ein "spezielles Regime von Höchstpreisen für die Zwecke des genannten Beitrags", entsprechende Nutzungsbedingungen und Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen festzulegen.

Diese Regelung gilt nicht für Benutzer mit einer Impfbescheinigung, die die vollständige Impfung des jeweiligen Inhabers mit einem Impfstoff gegen Covid-19 für mindestens 14 Tage bescheinigt. Sie gilt auch nicht für Benutzer mit einer Genesungsbescheinigung, die bescheinigt, dass der Inhaber nach einem positiven Ergebnis in einem molekularen Nukleinsäure-Amplifikationstest, der vor mehr als 11 Tagen und weniger als 180 Tagen durchgeführt wurde, von der Krankheit genesen ist.

Die TRAgs für den professionellen Gebrauch können nur in Werkstattapotheken und klinischen Pathologielabors oder ordnungsgemäß autorisierten klinischen Analysen durchgeführt werden, betont die Verordnung und fügt hinzu, dass das Ergebnis dem Benutzer mitgeteilt wird und im SINAVElab-System registriert werden muss.Mit dieser Maßnahme beabsichtigt die Regierung, "den Bürgern den Zugang zur Ausstellung des digitalen EU-Covid-Zertifikats zu erleichtern, indem sie Personen, die die Bedingungen für die Ausstellung eines Impfausweises noch nicht erfüllen, die Erlangung eines Testergebnisses ermöglicht und damit die sich daraus ergebenden finanziellen Zwänge beseitigt. seiner Realisierung".

Folglich gewährleistet es "die Erlaubnis zum Verkehr auf dem nationalen Territorium sowie die Verwendung in Angelegenheiten des Luft- und Seeverkehrs und bei Veranstaltungen kultureller, sportlicher, betrieblicher oder familiärer Art". "Die Bezahlung der Tests wird auf der Grundlage der für die Erstattung von Arzneimitteln oder ergänzenden Diagnose- und Therapiemitteln festgelegten Regeln und Bedingungen mit den erforderlichen Anpassungen nach Vorlage einer vom Benutzer ordnungsgemäß unterzeichneten Erklärung abgewickelt.