Im Juli 2021 wurde in Portugal mit 2.031.649 Covid-19-Diagnosetests (PCR- und Antigen-Schnelltests für den professionellen Einsatz) ein neuer monatlicher Höchststand erreicht, was einem Tagesdurchschnitt von 65.537 Tests entspricht, teilte das Nationale Institut für Gesundheit Doktor Ricardo Jorge (INSA) in einer Erklärung mit.

"Dies ist die höchste monatliche Testzahl seit Beginn der Pandemie und entspricht 12,9 Prozent der gesamten diagnostischen Tests, die seit März 2020 durchgeführt wurden", so das INSA.

Die Daten, die der Nachrichtenagentur Lusa vom INSA übermittelt wurden, besagen, dass am 16. Juli 95.680 Tests durchgeführt wurden.

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden in Portugal bis zum vergangenen Montag 15.862.834 Tests durchgeführt, davon 12.329.598 PCR-Tests und 3.533.236 Antigen-Schnelltests für den professionellen Einsatz.

In diesem Jahr wurden seit Beginn der Pandemie mehr als 63 Prozent aller diagnostischen Tests durchgeführt, wobei auf die Monate April, Mai, Juni und Juli (bis zum 26. Juli) rund 40 Prozent der Gesamtzahl der Tests entfielen.

Von der Gesamtzahl der seit Beginn der Pandemie durchgeführten Tests entfielen 38,8 Prozent auf den staatlichen Gesundheitsdienst, 50,7 Prozent auf den privaten Sektor und 10,5 Prozent auf akademische Einrichtungen.

"Die seit März 2020 durchgeführten Tests sind neben der Impfung und den nicht-pharmakologischen Maßnahmen wie der Verwendung von Masken und der räumlichen Entfernung eine der wichtigsten Säulen zur Verhinderung von Ausbrüchen und zur Bekämpfung der Pandemie", betont das INSA.

Das Institut unterstreicht auch, dass diese Zunahme der Tests in Portugal auf dem Plan zur Förderung der Tests in Portugal beruht.

Diese Strategie umfasst drei Interventionsbereiche: gezielte Tests, programmierte Tests und allgemeine Tests.

"Dieser Plan entspricht den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und setzt ein umfangreiches, massives und systematisches Testprogramm fort, das mit der nationalen Teststrategie für SARS-CoV-2 übereinstimmt, wie sie in der Verordnung Nr. 019/2020 der Generaldirektion für Gesundheit festgelegt ist", heißt es in der Erklärung des INSA.