Da die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben für Schulbedarf in Portugal derzeit bei 200 Euro pro Kind liegen, weist Deco darauf hin, dass gemäß dem seit 2015 geltenden Gesetz derzeit nur Schulbedarf mit 6 Prozent IVA von der Steuer abgesetzt werden kann.

"Nach geltendem Recht können nur Bildungsausgaben, die von der IVA befreit sind oder einer IVA von 6 Prozent unterliegen, wie Studiengebühren oder Schulgeld von Bildungseinrichtungen, Bücher, Nachhilfedienstleistungen und Schulbedarf oder verkaufte Lebensmittel, vom Finanzamt abgezogen werden. Das übrige Schulmaterial, das einer IVA von 23 Prozent unterliegt, wie z.B. Hefte, Bleistifte, Kugelschreiber, Computer, Tablets u.a., ist nicht steuerlich absetzbar", heißt es in der Erklärung der Deco.

Der Appell an die Abgeordneten zielt darauf ab, dass "die Parteien das Gesetz während der Vorbereitung des nächsten Staatshaushalts ändern und einen Abzug aller Ausgaben für Schulmaterial und andere für die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen notwendige Dienstleistungen in der Steuererklärung in Betracht ziehen".

Die Deko fordert das Parlament auf, entweder die Beschränkung des Abzugs auf Material mit einem IVA-Satz von 6 Prozent aufzuheben oder den IVA-Satz für alle Schulmaterialien auf den Mindestsatz zu senken, um sicherzustellen, dass alle Ausgaben abgezogen werden können.