Diese neue Phase der Lockerung des Sperrplans, die am 1. August in Kraft getreten ist, wurde vom Ministerrat genehmigt und trägt dem Ziel Rechnung, dass 85 Prozent der Bevölkerung vollständig gegen Covid-19 geimpft sind.

Keine Beschränkungen mehr für Restaurants und Geschäfte

Für gewerbliche Einrichtungen, Restaurants, Cafés und den allgemeinen Handel gibt es keine Höchstzahl von Kunden oder Personen pro Gruppe mehr.

Das Ende dieser Belegungsbeschränkung gilt auch für Familienveranstaltungen wie Hochzeiten und Taufen.

Veranstaltungen zurück im Kalender

Für kulturelle Veranstaltungen gibt es ab dem 1. Oktober keine Kapazitätsbeschränkungen mehr, aber für große kulturelle Veranstaltungen ist ein digitales Zertifikat erforderlich, und die Generaldirektion für Gesundheit (DGS) wird definieren, welches diese Veranstaltungen sind.

Das Tragen einer Maske bei Veranstaltungen wird obligatorisch, wenn zwischen den Personen kein Abstand von zwei Metern möglich ist.

Wiedereröffnung von Bars und Clubs

Nachtlokale, die seit März 2020 wegen der Covid-19-Pandemie geschlossen waren, können ab dem 1. Oktober wieder öffnen.

Am 29. Juli gab die Regierung bekannt, dass die Nachtlokale im Oktober wieder vollständig geöffnet werden können, wenn die Behörden davon ausgehen, dass 85 Prozent der Bevölkerung vollständig gegen Covid-19 geimpft sein werden.

Eingeschränkte Verwendung von Masken

Ab dem 1. Oktober wird die Maskenpflicht auf öffentliche Verkehrsmittel, Supermärkte, Pflegeheime und Krankenhäuser, Konzertsäle und Großveranstaltungen beschränkt.

Diese Entscheidung stützt sich auf Kriterien für Orte mit hoher Personenfrequenz, wie öffentliche Verkehrsmittel, einschließlich risikoreicher Orte, wie Heime und Krankenhäuser, und Orte mit großen Menschenansammlungen über einen längeren Zeitraum, wie Konzerträume.

In Restaurants und Hotels ist kein digitales Zertifikat mehr erforderlich

Nach den neuen, vom Ministerrat gebilligten Vorschriften müssen Restaurant- und Hotelgäste keine Impfbescheinigung oder einen negativen Test auf Covid-19 mehr vorlegen.

Die Abschaffung der Impfbescheinigung oder des Virustests gilt auch für Gruppenkurse in Fitnessstudios, wird aber künftig in Clubs und Bars sowie bei großen Sportveranstaltungen verlangt.

Die Vorlage des Dokuments wird auch bei Reisen auf dem See- oder Luftweg sowie bei Besuchen in Heimen und Gesundheitseinrichtungen obligatorisch sein, da die Krankenhausbesuche wieder aufgenommen werden.

Fernarbeit beendet

Der Ministerrat hat außerdem beschlossen, die Empfehlung zur Fernarbeit aufzuheben und die Tests in Betrieben mit mehr als 150 Beschäftigten abzuschaffen.

Im August war bereits ein Schritt zur Verringerung der Fernarbeit unternommen worden, indem die Regierung beschloss, dass diese in Gemeinden mit höherem Risiko nicht mehr obligatorisch ist, sondern nur noch auf dem gesamten Staatsgebiet empfohlen wird.

Ende der Beschränkung des Alkoholverkaufs

Die Beschränkung des Verkaufs und des Konsums von Alkohol endet, und auch die Fristen, die aufgrund der Pandemie verhängt worden waren, laufen aus.

Spielplätze ohne Masken

Die Verwendung von Masken auf Schulhöfen ist nicht mehr vorgeschrieben, und die Generaldirektion für Gesundheit wird die Normen für die prophylaktische Isolierung in Bildungseinrichtungen aktualisieren.