Nach dem von den Mitgliedstaaten gebilligten Text, der noch der förmlichen Genehmigung durch die EU und das Europäische Parlament bedarf, dürfen Fahrer im Alter von 17 Jahren nur in Anwesenheit einer Person auf dem Beifahrersitz fahren, die in der Lage sein muss, während der Fahrt die Führung zu übernehmen.

Die Begleitperson muss mindestens 24 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren im Besitz eines Führerscheins sein.

Für Führerscheinneulinge gilt eine "Null-Toleranz-Periode" für Alkoholkonsum von mindestens zwei Jahren, und im Falle von Drogenmissbrauch werden Sanktionen verhängt.

Außerdem werden die Mitgliedstaaten digitale Führerscheine ausstellen.