Restaurants, Cafés und Konditoreien können künftig täglich bis 02:00 Uhr morgens öffnen, Bars und Konzertsäle bis 03:00 Uhr (Sonntag bis Mittwoch) oder 04:00 Uhr (Donnerstag bis Samstag und am Vorabend von Feiertagen), und Nachtclubs können bis 03:00 Uhr (Sonntag bis Mittwoch) oder 05:00 Uhr (Donnerstag bis Samstag und am Vorabend von Feiertagen) geöffnet bleiben, so die Gemeinde in einer Erklärung.

Die Gemeinde an der Algarve betonte, dass die beiden Verordnungen, die bereits im Diário da República veröffentlicht wurden, "im März" in Kraft treten werden und begründete die Änderungen mit der Notwendigkeit, die Zeitpläne angesichts der "Entwicklung der sozialen Realität der Gemeinde" und "einer Reihe bereits identifizierter unangenehmer Situationen" anzupassen, wie zum Beispiel laute Musik oder Lärm, der durch Menschenmengen im Freien verursacht wird.

"In Anbetracht der Entwicklung der sozialen Realität in der Gemeinde in den letzten Jahren hat die Gemeinde verstanden, dass es wichtig ist, eine Überarbeitung der Vorschriften zu genehmigen, die die Öffnungszeiten dieser Räume einschränken, um zu vermeiden, dass sich eine Reihe bereits identifizierter unangenehmer Situationen verschlimmern, und um dazu beizutragen, dass die kommerzielle Nutzung mit anderen städtischen Nutzungen, die im städtischen Masterplan vorhanden sind, nämlich der Wohnnutzung, vereinbar ist", argumentierte die Kammer.

Die Stadtverwaltung von Faro erinnerte daran, dass die vorherigen Verordnungen im Fall der Zeitpläne seit 2017 und im Fall des Lärms seit 2012 in Kraft sind und die angenommenen Änderungen auf Situationen reagieren, die "von der Bevölkerung als unangenehm empfunden werden", wie "Lärm, der durch den Betrieb von Einrichtungen verursacht wird, durch Musik mit lautem Klang" oder das "Gedränge von Verbrauchern im Freien" mit "übermäßigem Lärm" aufgrund der Anwesenheit auf öffentlichen Straßen.

"[...] Aus Gründen der Sicherheit und des Schutzes der Lebensqualität der Bürger legt die jetzt verabschiedete Verordnung fest, dass Lebensmittel-, Getränke- oder gemischte Betriebe (Restaurants, Cafés oder Konditoreien, u.a.) täglich zwischen 06:00 Uhr und 02:00 Uhr des Folgetages betrieben werden können", ist in der Erklärung der Kammer von Faro zu lesen.

Für Gaststätten mit ordnungsgemäßer Schankerlaubnis (Bars, Konzertsäle, Theater, Kinos, Konzertlokale usw.) sind die Öffnungszeiten "von Sonntag bis Mittwoch zwischen 10:00 Uhr und 03:00 Uhr des Folgetages und an Donnerstagen, Freitagen, Samstagen und am Tag vor Feiertagen zwischen 10:00 Uhr und 04:00 Uhr des Folgetages" festgelegt, betonte er.

Aktivitäten wie "Tanzclubs, Diskotheken oder ähnliche Einrichtungen dürfen von Sonntag bis Mittwoch zwischen 10:00 Uhr und 03:00 Uhr am nächsten Tag und am übernächsten Tag, Donnerstags, Freitags, Samstags und am Tag vor Feiertagen zwischen 10:00 Uhr und 05:00 Uhr morgens geöffnet sein", fügte die Gemeinde hinzu.

Die Kammer von Faro wies darauf hin, dass "die Außenterrassen ordnungsgemäß zugelassener Einrichtungen wie Restaurants, Brauereien, Imbissstuben oder ähnliches nun jeden Tag spätestens um 02:00 Uhr morgens schließen müssen, während die Terrassen in Badegebieten während der Badesaison bis 03:00 Uhr morgens geöffnet sein dürfen".

Apotheken, medizinische Zentren und Krankenhäuser oder Tierkliniken, Beherbergungsbetriebe, Seniorenwohnanlagen oder Tankstellen können an jedem Tag der Woche "durchgehend" geöffnet sein, heißt es in der gleichen Quelle.

Tätigkeiten in Wohngebäuden sind auf die Zeit zwischen 08:00 und 00:00 Uhr beschränkt, obwohl sie "ausnahmsweise die für andere Einrichtungen festgelegten Zeiten übernehmen können, wenn sie die vorherige Zustimmung des Gebäudeeigentümers erhalten oder die Erklärung, dass die Eigentümergemeinschaft im Falle eines Gebäudes auf einem horizontalen Grundstück keine Einwände erhebt", so die Quelle.