Nach Angaben der Gemeinde im Bezirk Porto ist die Änderung der städtischen Kurtaxenordnung durch die "unverhältnismäßigen Auswirkungen der Anwendung" der Kurtaxe in diesen beiden Fällen gerechtfertigt, und diese Änderung soll "eine gerechtere, ausgewogenere und der örtlichen Realität entsprechende Erhebung" gewährleisten.
Die neue Verordnung, die nun in Kraft getreten ist, legt fest, dass "die Übernachtungssteuer pro Nacht, pro Tages- oder Nachtabschnitt, bei einer 'Tagesnutzung' oder 'nach Stunden', gleich oder größer als vier Stunden, bis zu einem Maximum von sieben aufeinanderfolgenden Nächten, pro Person und pro Aufenthalt zu zahlen ist".
Die derzeitige Regelung sieht die Zahlung dieser Gebühr auch für Übernachtungen von weniger als vier Stunden vor, aber das Rathaus von Matosinhos räumte ein, dass "diese Art von Aufenthalt zu einem geringeren 'touristischen Fußabdruck' auf die kommunalen Ressourcen und Infrastrukturen führt".
Camping
Was die Gebühren für Aufenthalte auf Campingplätzen oder in Wohnwagen betrifft, so sind nach der neuen Regelung "die Inhaber von Stellplätzen oder Ausrüstungen auf Campingplätzen oder Zeltplätzen, die Inhaber von Langzeitmiet- oder -nutzungsverträgen von mindestens drei Monaten" von der Zahlung der Kurtaxe befreit.
Das Rathaus unterstreicht, dass die Einführung der Kurtaxe "auf der erheblichen Zunahme der touristischen Aktivitäten beruht", die, wie es erklärt, "zusätzliche Investitionsanstrengungen seitens der Gemeinde erfordern", insbesondere für die Instandhaltung, den Bau, die Sanierung und die Neuausstattung der öffentlichen und privaten Anlagen der Gemeinde sowie für die Verstärkung der öffentlichen Einrichtungen und Dienstleistungen in den Bereichen Verkehr, Sicherheit, Reinigung und Stadthygiene, Kulturerbe und Freizeit.
"Bei der Abwägung der Kosten und des Nutzens der vorgeschlagenen Änderungen wird erwartet, dass der Nutzen eindeutig positiv sein wird, da sie eine ausgewogene Aktualisierung und Anpassung der Kurtaxenregelung ermöglichen, die sie besser an die heutige Zeit anpasst und einerseits das öffentliche Interesse schützt und andererseits die Rechte und Interessen der Personen wahrt, die in diesem Zusammenhang mit der Gemeinde interagieren", so die Gemeindeverwaltung.
Die kommunale Touristensteuer in Matosinhos beträgt zwei Euro und wird pro Übernachtung in touristischen Einrichtungen oder lokalen Beherbergungsbetrieben erhoben, während für Übernachtungen in Campingparks, Wohnwagenparks und Herbergen eine Gebühr von 50 Cent pro Übernachtung erhoben wird.








