Zwei Fischer wurden wegen Verstößen im Zusammenhang mit dem Fang und dem Verkauf der Fische identifiziert.
Laut einer Erklärung der GNR wurde die Beschlagnahmung von der Einheit für Küsten- und Grenzkontrolle durchgeführt.
Die Beamten kontrollierten zwei Schiffe auf dem Fischmarktgelände und stellten fest, dass „Sardinen angelandet wurden, deren Größe unter der für den Verkauf gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgröße lag“.
Die Beschlagnahmung erfolgte nach der Identifizierung der Schiffskapitäne und Lizenzinhaber.
Es wurden entsprechende Bußgeldbescheide ausgestellt, die mit Geldstrafen von bis zu 125.000 € geahndet werden können.
Der Fisch wurde nach dem Wiegen, Messen und einer hygienischen Untersuchung als für den menschlichen Verzehr geeignet befunden und zur sozialen Verteilung an die „Food Banks Against Hunger“ in Aveiro und Porto gespendet.









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