Die Entscheidung folgt auf Wettervorhersagen, die auf eine erhebliche Zunahme der Waldbrandgefahr hindeuten, und erfolgt, nachdem das Integrierte System für Zivilschutz und Katastrophenhilfe (SIOPS) seine Sonderwarnstufe erhöht hat. Die Vorhersage des Portugiesischen Instituts für Meer und Atmosphäre (IPMA) deutet auf eine sehr hohe Brandgefahr in weiten Teilen des Festlands hin.
Die Maßnahme wurde von den Ministern für Nationale Verteidigung, Infrastruktur und Wohnungswesen, Innere Verwaltung, Gesundheit, Arbeit, Solidarität und Sozialversicherung, Umwelt und Energie, Kultur, Jugend und Sport sowie Landwirtschaft und Meeresangelegenheiten gebilligt.
Einschränkungen während der Alarmphase
Im Rahmen des Alarmzustands gelten mehrere Sondermaßnahmen, darunter ein Betretungsverbot für ausgewiesene Waldgebiete, Waldwege und Feldwege, die in den kommunalen Plänen zum Schutz vor Waldbränden festgelegt sind.
Kontrollierte Brandrodungen, das Verbrennen von Vegetation, Feuerwerkskörper, pyrotechnische Vorrichtungen sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen mit brennenden Dochten sind ebenfalls verboten. Bereits erteilte Genehmigungen für diese Aktivitäten werden ausgesetzt.
Der Einsatz von Maschinen in Waldgebieten ist verboten, mit Ausnahme von Geräten, die direkt zur Brandbekämpfung eingesetzt werden. Einschränkungen gelten auch für den Einsatz von Freischneidern, Häckslern und anderen Maschinen in ländlichen Gebieten.
Ausnahmen für unverzichtbare Tätigkeiten
Einige unverzichtbare Tätigkeiten sind von den Einschränkungen ausgenommen. Dazu gehören das Füttern und Tränken von Vieh, die Bewässerung, die Düngung, die Ernte und der Transport landwirtschaftlicher Erzeugnisse, sofern keine Brandgefahr besteht, die manuelle Korkgewinnung, die Honigernte ohne den Einsatz von wärmeerzeugenden Geräten, unverzichtbare Bauarbeiten mit geeigneten Brandschutzmaßnahmen sowie landwirtschaftliche Ernte- und forstwirtschaftliche Arbeiten, die zwischen Sonnenuntergang und 11:00 Uhr durchgeführt werden, sofern Maßnahmen zur Risikominderung getroffen wurden und die örtlichen Zivilschutzbehörden benachrichtigt wurden.
Rettungsdienste in erhöhter Einsatzbereitschaft
Die Verordnung erhöht zudem die Einsatzbereitschaft der Nationalen Republikanischen Garde (GNR) und der Polizei für öffentliche Sicherheit (PSP) durch zusätzliche Patrouillen, Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen, einschließlich der Aussetzung von Urlaub und Ruhezeiten, sofern dies erforderlich ist.
Rettungsdienste, Teams des öffentlichen Gesundheitswesens und der sozialen Unterstützung werden ihre Einsatzbereitschaft erhöhen, während Waldbrandbekämpfungsteams und das Nationale Korps der Forstbeamten und Naturschützer permanent mobilisiert bleiben.
Kommunikations- und Energieversorger werden ihre Notfallkapazitäten verstärken, während die GNR in Hochrisikogebieten unter Einsatz von Ressourcen der Streitkräfte Luftüberwachung durchführen wird.
Freiwillige Feuerwehrleute, die im öffentlichen oder privaten Sektor beschäftigt sind, haben während der Ausübung ihrer Feuerwehrtätigkeit Anspruch auf berechtigte Abwesenheit vom Arbeitsplatz, mit Ausnahme von Personal, das bei den Streitkräften, den Sicherheitskräften, der Nationalen Behörde für Notfälle und Zivilschutz (ANEPC) sowie im Rettungsdienst tätig ist.
Öffentliche Information und Koordination
Die ANEPC wird während der gesamten Alarmphase öffentliche Warnungen vor Waldbrandgefahr herausgeben, während die Streitkräfte bei Bedarf und je nach Verfügbarkeit Luftressourcen bereitstellen werden.
Gemäß dem portugiesischen Grundgesetz zum Zivilschutz aktiviert die Erklärung zudem territoriale Koordinierungsstrukturen für Zivilschutzeinsätze, ermöglicht bei Bedarf die Bewertung von Notfallplänen für den Zivilschutz und verpflichtet die Medien sowie Mobilfunkbetreiber zur Zusammenarbeit bei der Verbreitung offizieller öffentlicher Informationen.







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