Der Ministerrat billigte eine Resolution, die das Verbot der Bewegung zwischen verschiedenen Räten des Festlandes in der Zeit zwischen 00:00 Uhr am 30. Oktober und 00:30 Uhr am 3. November festlegt.

Die Arbeitnehmer können sich während dieser Zeit nur mit "einer Erklärung des Arbeitgebers, die bescheinigt, dass sie ihre berufliche Tätigkeit ausüben", zwischen den Gemeinden bewegen. Bürger können sich nur "aus gesundheitlichen Gründen oder aus anderen Gründen von äußerster Dringlichkeit" außerhalb ihrer Wohngemeinde bewegen.