Im Rahmen des neuen Ausnahmezustands zur Bekämpfung der Pandemie, der zwischen Freitag, dem 15. Januar, und 23:59 Uhr am 30. Januar in Kraft ist und für das gesamte Territorium des portugiesischen Festlands gilt, wurden die Aktivitäten und Einrichtungen, die für die Öffentlichkeit geöffnet bleiben dürfen, als Waren oder Dienstleistungen eingestuft, die in der gegenwärtigen Situation von höchster Notwendigkeit sind oder als wesentlich angesehen werden.

Hier ist die vollständige Liste

1- Lebensmittelläden, Mini-Märkte, Supermärkte, Hypermärkte;

2- Obstgeschäfte, Metzgereien, Fischgeschäfte, Bäckereien;

3- Messen und Märkte, "für die Versorgung mit Gütern des Grundbedarfs oder anderen Gütern, die in der gegenwärtigen Konjunktur als wesentlich angesehen werden, an den Orten, wo diese Tätigkeit notwendig ist, um den Zugang der Bevölkerung zu diesen Gütern zu gewährleisten";

4- Produktion und Vertrieb von landwirtschaftlichen Lebensmitteln;

5- Fischereihafen;

6- Catering und Getränke für die Lieferung nach Hause, direkt oder über einen Vermittler, sowie für die Bereitstellung von Mahlzeiten oder verpackten Produkten an der Tür des Betriebs oder zum "Mitnehmen";

7- E-Commerce-Aktivitäten sowie Dienstleistungstätigkeiten, die im Fernabsatz ohne Kontakt zur Öffentlichkeit erbracht werden oder die ihre Tätigkeit über elektronische Plattformen entwickeln;

8- Medizinische oder andere Gesundheits- und Sozialdienstleistungen;

9- Apotheken und Orte des Verkaufs von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten

10- Betriebe für medizinische und orthopädische Produkte;

11- Optiker;

12- Betriebe für kosmetische und hygienische Produkte;

13- Betriebe für Natur- und Diätprodukte;

14- Grundlegende öffentliche Dienstleistungen und deren Reparatur und Wartung (Wasser-, Strom-, Erdgas- und Flüssiggasleitungen, elektronische Kommunikation, Postdienste, Abwassersammel- und -behandlungsdienste, Abwassersammel- und -behandlungsdienste, städtische Festmüllentsorgung und Hygienedienste sowie Personenbeförderungsdienste);

15- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wasserversorgung, der Sammlung und Behandlung von Abwässern und/oder Abfällen, die im Rahmen der in diesem Anhang genannten Tätigkeiten oder Einrichtungen und der genehmigten Tätigkeiten anfallen;

16- Zeitungsläden und Tabakwarengeschäfte (Zeitungen, Tabak);

17- Gesellschaftsspiele, d. h. Lotterie

18- Medizinisch-tierärztliche Versorgungszentren;

19- Einrichtungen für den Verkauf von Haustieren und Futtermitteln;

20- Betriebe, die Blumen, Pflanzen, Saatgut und Düngemittel sowie chemische und biologische Pflanzenschutzmittel verkaufen;

21- Betriebe für das Waschen und die chemische Reinigung von Textilien und Leder;

22- "Drogarias";

23- Eisenwarengeschäfte und Heimwerkermärkte;

24- Kraftstofftankstellen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge;

25- Verkaufsstellen für inländische Kraftstoffe;

26- Betriebe für den Handel, die Wartung und Reparatur von Fahrrädern, Kraftfahrzeugen und Motorrädern, Traktoren und landwirtschaftlichen und industriellen Maschinen, Schiffen und Booten, sowie den Verkauf von Teilen und Zubehör und Abschleppdiensten;

27- Betriebe für den Verkauf und die Reparatur von Haushaltsgeräten, Computer- und Kommunikationsgeräten;

28- Bank-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen;

29- Bestattungswesen und damit verbundene Tätigkeiten;

30- Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen;

31- Sicherheits- oder Hausüberwachungsdienste

32- Reinigung, Desinfektion und ähnliche Tätigkeiten;

33- Hauslieferdienste;

34- Verkaufsautomaten;

35- Tätigkeit von ambulanten Verkäufern zur Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern oder anderen Gütern, die in der gegenwärtigen Konjunktur als wesentlich angesehen werden, in den Ortschaften, in denen diese Tätigkeit nach der Entscheidung der Gemeinde notwendig ist, um der Bevölkerung den Zugang zu lebensnotwendigen Gütern zu gewährleisten;

36- Die Tätigkeit des Vermietens von Lastkraftwagen ohne Fahrer ("rent-a-cargo");

37- Die Vermietung von Personenkraftwagen ohne Fahrer ("rent-a-car")

38- Erbringung von Dienstleistungen für die Implementierung oder Verbesserung von Kraftstoffmanagementnetzen;

39- Einrichtungen für den Verkauf von Bewässerungsanlagen und -materialien sowie von Produkten im Zusammenhang mit der Weinherstellung;

40- Betriebe für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden;

41- Betriebe für den Verkauf von Tierarzneimitteln;

42- Einrichtungen, in denen medizinische Dienstleistungen oder andere Gesundheits- und Sozialdienstleistungen erbracht werden, d. h. Krankenhäuser, Kliniken, Zahnkliniken und medizinisch-veterinärmedizinische Notfallversorgungszentren, sowie die in diese Einrichtungen integrierten Hilfsdienste;

43- Bildungs-, Lehr- und Berufsausbildungseinrichtungen, Kinderkrippen, Zentren für berufliche Aktivitäten und Räume, in denen ganztägige schulische Angebote gemacht werden, die Aktivitäten zur Förderung und Unterstützung der Familie, die familienunterstützende Komponente und die curriculare Bereicherung beinhalten;

44- Technische Prüfstellen für Fahrzeuge und Prüfungszentren;

45- Hotels, touristische Einrichtungen und lokale Beherbergungsbetriebe sowie Einrichtungen, die eine Unterbringung von Studenten gewährleisten;

46- Servicetätigkeiten im Zusammenhang mit Autobahnen, nämlich Raststätten und Tankstellen;

47- Tankstellen, die nicht unter den vorherigen Absatz fallen, sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge;

48- Betriebe innerhalb von Flughäfen auf dem Kontinentalgebiet, nach der Sicherheitskontrolle der Passagiere

49- Kantinen oder Kantinen im regelmäßigen Betrieb;

50- Sonstige Gemeinschaftsverpflegungseinheiten, deren Verpflegungsleistungen im Rahmen eines Dauervertrages erbracht werden;

51- Notare;

52- Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Tätigkeiten und Einrichtungen, auch wenn sie in Einkaufszentren integriert sind.