Solche Probleme sind häufiger, als man denkt. Was nach Kopfschmerzen aussieht, kann jedoch viel einfacher sein, wenn Sie sich von Anfang an über Ihre Rechte im Klaren sind.

Vor Baubeginn

Bevor Sie eine Baufirma beauftragen, sollten Sie sich gut über das Unternehmen informieren: Holen Sie mehrere Angebote ein, lesen Sie diese und vergleichen Sie sie mit anderen, bevor Sie sich entscheiden.

Bitten Sie das Unternehmen dann, alle auszuführenden Arbeiten und den zu zahlenden Preis sowie alle Materialien und Marken aufzulisten. Dies muss im Preis enthalten sein.
Darüber hinaus sollte der Kostenvoranschlag auch den Zeitraum, in dem die Arbeiten ausgeführt werden, und die Form der Bezahlung enthalten - wird es sich um eine Anzahlung handeln? Aufgeteilte Zahlungen? 50 Prozent zu Beginn und 50 Prozent am Ende? Dies alles sollte schriftlich festgehalten werden.

Vergessen Sie nicht: Verlangen Sie immer eine Rechnung/Quittung, denn sie schützt Sie im Falle einer späteren Reklamation.

Die häufigsten Probleme

Die meisten Konflikte gibt es bei Arbeiten, die nach dem vereinbarten Termin ausgeführt werden. Es kommt aber auch häufig vor, dass der Auftragnehmer die Arbeiten abbricht und den Eigentümer der Immobilie in die schwierige Situation bringt, ein Unternehmen zu finden, das an der Fortsetzung der Arbeiten interessiert ist.

Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen die Arbeiten abgeschlossen sind und Mängel erst später festgestellt werden. Auch kommt es häufig vor, dass dem Eigentümer mehr als der vereinbarte Betrag in Rechnung gestellt wird, meist mit der Begründung, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich waren. Seien Sie sich bewusst, dass Sie immer informiert werden müssen und jede Vertragsänderung nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zulässig ist.

Außerdem dürfen sie Ihnen keine Kosten für Transport, Arbeitsstunden, Material oder andere Ausgaben zur Behebung von Problemen in Rechnung stellen, die sie selbst verursacht haben.

Seien Sie ein Detektiv!

Nachdem der Bauunternehmer Ihnen mitgeteilt hat, dass die Arbeiten abgeschlossen sind, sollten Sie das Werk nicht abnehmen, ohne es vorher zu überprüfen und sich zu vergewissern, dass die Vertragsbedingungen erfüllt wurden. Gegebenenfalls können Sie Fachleute mit der Inspektion beauftragen, doch müssen Sie die Kosten dafür tragen, und das Unternehmen hat die gleiche Möglichkeit. Vergessen Sie nicht, die andere Partei über das Gutachten des Sachverständigen zu informieren.

Wenn Sie diese Vorsichtsmaßnahmen nicht beachtet haben, werden Sie nach Abschluss der Arbeiten keine andere Wahl haben, als das Ergebnis so zu akzeptieren, wie es ist. Am besten ist es, während der Ausführung der Arbeiten zu kontrollieren (ohne die Aufgaben der Arbeiter zu beeinträchtigen), anstatt alles bis zum Schluss aufzuschieben.

Konflikte und Rechtsstreitigkeiten

Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie einen Baumangel feststellen, haben Sie ein Jahr Zeit, den Verkäufer zu benachrichtigen, und zwar schriftlich per Einschreiben mit Empfangsbestätigung, um die Beschwerde zu belegen.

Wenn der Bauunternehmer den Mangel nicht behebt und der Konflikt nicht außergerichtlich gelöst werden kann, kann der Eigentümer eine Klage vor Gericht einreichen. In diesem Fall haben Sie drei Jahre Zeit, um die Klage einzureichen, nachdem Sie den Mangel rechtzeitig bemerkt haben.

Wenn die Mängel behoben werden können, hat der Eigentümer der Immobilie Anspruch auf deren Beseitigung. Ist dies nicht möglich, kann der Eigentümer verlangen, dass die defekten Teile ersetzt werden. Werden die Mängel nicht behoben und werden die Arbeiten wieder aufgenommen, kann der Verbraucher eine Preisminderung oder sogar eine endgültige Vertragsauflösung verlangen. Das Recht auf Preisminderung besteht nicht immer automatisch, vor allem dann nicht, wenn der Bauunternehmer sich weigert, die Arbeiten auszuführen oder sie nicht innerhalb der vereinbarten Frist in Angriff nimmt.

Auswirkungen eines Rücktritts

Nach dem Gesetz können Sie nur dann die Rückgängigmachung des Vertrags verlangen, wenn Sie nachweisen können, dass das Werk aufgrund von Mängeln für seinen Zweck unbrauchbar ist. Außerdem ist ein Rücktritt vom Vertrag nur möglich, wenn der Bauunternehmer die Fristen zur Beseitigung der Mängel nicht einhält (es sei denn, er weigert sich, weil es nicht möglich ist oder weil der Bauherr nur eine Preisminderung wünscht).

Mit dem Rücktritt vom Vertrag muss der Bauherr den vertraglich vereinbarten Preis nicht mehr zahlen und erhält auch die gezahlten Raten zurück. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Schadenersatz, wenn Sie nachweisen können, dass der Auftragnehmer für den Vertragsbruch verantwortlich ist.

Garantien für gelieferte Waren

Wenn der Vertrag eine Lieferung von Waren vorsieht, gelten für diese Waren die Regeln der gesetzlichen Gewährleistung, d. h. auch für diese Waren gilt eine zweijährige Garantie (z. B. bei einem Küchenumbauvertrag gilt für die gelieferten Geräte ebenfalls eine zweijährige Garantie).

Vergessen Sie also nie, Ihre Kaufbelege aufzubewahren - Rechnungen, Quittungen und Garantien müssen mindestens 2 Jahre lang aufbewahrt werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an DECO


Author

Paula Martins is a fully qualified journalist, who finds writing a means of self-expression. She studied Journalism and Communication at University of Coimbra and recently Law in the Algarve. Press card: 8252

Paula Martins