Diese Vorschrift galt 318 Tage lang, seit der Verabschiedung des Gesetzes am 28. Oktober 2020, mitten in der Covid-19-Pandemie, und wurde mehrmals vom Parlament verlängert, was jetzt nicht geschehen wird.

Die DGS empfiehlt die Verwendung einer Maske, "wenn das Auftreten von Personengruppen zu erwarten ist oder wenn es nicht möglich ist, den empfohlenen räumlichen Abstand einzuhalten".

Die DGS empfiehlt außerdem die Verwendung einer Maske auf der Straße für "besonders gefährdete Personen", d. h. "mit chronischen Krankheiten oder Immunsuppressionszuständen mit erhöhtem Risiko für schwere Covid-19", wenn sie sich "außerhalb ihres Wohnorts bewegen".

In ihren Leitlinien weist die DGS erneut darauf hin, dass die Verwendung einer Maske "eine wirksame Maßnahme zur Verhinderung der Übertragung von SARS-CoV-2 ist", und betont, dass die Verwendung dieser Maske trotz des Endes der obligatorischen Verwendung auf der Straße "weiterhin eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung der Infektion darstellt, insbesondere in Umgebungen und Bevölkerungsgruppen mit erhöhtem Risiko".

Die Verwendung der Maske wird weiterhin "in Bildungs-, Unterrichts- und Vorschuleinrichtungen", in "Geschäftsräumen und Dienstleistungseinrichtungen", in "öffentlichen Gebäuden", in "Kinos oder ähnlichen Einrichtungen", im "kollektiven Personenverkehr" und "am Arbeitsplatz, wenn eine räumliche Trennung nicht möglich ist" vorgeschrieben sein.

Das Tragen der Maske ist auch weiterhin in "Altenheimen (ERPI), Einrichtungen des Nationalen Netzes für kontinuierliche integrierte Pflege (RNCCI) und anderen Strukturen und Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen, Antragsteller und Begünstigte von internationalem Schutz und die Aufnahme von Opfern von häuslicher Gewalt und Menschenhandel" vorgeschrieben.

Das Tragen einer Maske ist auch für Personen vorgeschrieben, die "mit SARS-CoV-2 infiziert sind oder Symptome der Krankheit aufweisen", sowie für Personen, die als "Kontaktpersonen eines bestätigten Covid-19-Falls" gelten, es sei denn, sie befinden sich allein "an ihrem Isolationsort".