Die Genehmigung der Ausgaben der fünf regionalen Gesundheitsverwaltungen (ARS) für den Kauf von Grippeimpfstoffen wurde am Donnerstag auf der Sitzung des Ministerrats genehmigt.

Auf die Frage der Agentur Lusa nach dem genehmigten Betrag erklärte das Gesundheitsministerium, dass der Gesamtwert 15.352.790,40 Euro nicht überschreiten darf, zu dem die Mehrwertsteuer zum geltenden gesetzlichen Satz hinzukommt, 501.000 Euro mehr als in der Grippesaison 2021/2022 (14.851.577,85 Euro).

Im Nationalen Gesundheitsdienst ist der Impfstoff für Bürger ab 65 Jahren, Schwangere, Personen, die in Heimen oder Krankenhäusern untergebracht sind, für Personen mit bestimmten Krankheiten, für Angehörige der Gesundheitsberufe und Feuerwehrleute kostenlos.