In einer Mitteilung erklärt der Ausländer- und Grenzschutzdienst (SEF), dass etwa 25.000 Ausländer ihre Aufenthaltsgenehmigung (AR) automatisch verlängern können, indem sie die Funktion der automatischen Verlängerung nutzen, die im "persönlichen Bereich" des Portals verfügbar ist.

Die SEF erklärt, dass die Funktion der automatischen Verlängerung Teil der Vereinfachung der Verfahren ist und es nicht notwendig ist, persönlich einen Serviceschalter aufzusuchen, um "die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und die Abmilderung der Folgen einer gesundheitlichen Notsituation" zu gewährleisten.

Diese Maßnahme der automatischen Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung, die zwei Jahre dauert, wurde im Juli 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeführt, wobei mehr als 200.000 automatische Verlängerungen durchgeführt wurden.

"Die Dienststelle hat außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen, um offene Fragen zu klären und eine effiziente Verwaltung der Dokumente ausländischer Bürger zu gewährleisten, und zwar aufgrund der Verordnung Nr. 5793-A/2020 vom 22. Mai 2020, die die Einführung eines Verfahrens zur vereinfachten Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung vorsieht."

Die SEF weist auch darauf hin, dass unter den Initiativen zur Abmilderung der Folgen der Pandemie die automatische Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung diejenige ist, die die größte Wirkung hatte und "die Wiederaufnahme der offenen Fragen und eine Effizienzsteigerung in der Dokumentenverwaltung für ausländische Bürger" ermöglichte.