"Bitte beachten Sie: Wenn der Gesamtwert Ihrer kommunalen Grundsteuer 100 Euro oder weniger beträgt, muss die Zahlung bis zum 2. Juni erfolgen", schreibt das Finanzministerium in einem auf Instagram geteilten Post.
Hier ist der vollständige Zahlungskalender:
- Bis zum 2. Juni - 1. Rate
- Bis zum 1. September - 2. Rate (Werte zwischen 100 und 500 Euro)
- Bis zum 2. Dezember - 3. Rate (Beträge über 500 Euro)
Die Behörden weisen auch darauf hin, dass Sie, wenn Sie es vorziehen, immer den gesamten Betrag im Mai zahlen können, unabhängig von der Höhe des Betrags".








