Die Regierung hat im Ministerrat Änderungen bei der Zahlung der Einheitsumsatzsteuer (IUC) beschlossen, die nun für alle Steuerzahler zum gleichen Zeitpunkt erfolgen wird, unabhängig vom Monat der Registrierung. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung werden diese Änderungen jedoch erst 2027 und nicht 2026 in Kraft treten, und die Zahlung wird laut einem Bericht von Eco im April und nicht im Februar erfolgen.
"Ein Ermächtigungsgesetz zur Regelung der Zahlungsweise der Kfz-Steuer wurde verabschiedet", teilte der Minister der Präsidentschaft, António Leitão Amaro, auf einer Pressekonferenz nach der Sitzung des Ministerrats mit und stellte klar, "damit es keine Fake News gibt", dass "die Änderungen an der Kfz-Steuer keine Erhöhung der Steuer bedeuten. Im Gegenteil, sie vereinfachen die Art und Weise, wie die portugiesischen Bürger diese Steuer zahlen".
"Die Idee ist, dass diese Zahlung nicht mehr im Monat der Fahrzeugzulassung erfolgt, sondern wie die meisten anderen Steuern, die von den portugiesischen Bürgern gezahlt werden, einen festen Monat haben wird. Und dieser Monat wird, anders als ursprünglich von Joaquim Miranda Sarmento angegeben, der April sein.
"Im Jahr 2025 bleiben die derzeitigen Regeln in Kraft, und im Jahr 2026 werden Steuerzahler, deren Gesamtwert der IUC (Kraftfahrzeugsteuer) unter 100 Euro liegt, im Februar zahlen", sagte der Finanzminister bei einer Sitzung des Ministerrats, als im Januar dieses Jahres ein Paket von 30 Steuervereinfachungsmaßnahmen verabschiedet wurde.
Diejenigen, die am 1. Januar eines jeden Jahres ein Fahrzeug besitzen, zahlen die IUC im April, wenn der Wert bis zu 100 € beträgt. Zwischen 100 und 5500 Euro kann die Steuer in zwei Raten - im April und im Oktober - gezahlt werden. Für Beträge über 500 € kann die Zahlung in drei Raten erfolgen: April, Juli und Oktober, erläuterte der Minister des Ratsvorsitzes.
"Im Jahr 2027 wird es eine Übergangsregelung geben, um zu vermeiden, dass die Steuerzahler die IUC für die Jahre 2026 und 2027 innerhalb eines kurzen Zeitraums zahlen müssen", schloss er. Im Rahmen dieser Übergangsregelung muss die Steuer in einer einzigen Rate im Monat Oktober gezahlt werden, wenn der Steuerbetrag gleich oder weniger als 500 Euro beträgt, oder in zwei Raten in den Monaten Juli und Oktober, wenn der Steuerbetrag mehr als 500 Euro beträgt.






