Das Schiedsgericht hat entschieden, dass während des für den 31. Dezember und 1. Januar geplanten Streiks der Beschäftigten von SPdH/Menzies, ehemals Groundforce, auf den nationalen Flughäfen ein Mindestmaß an Dienstleistungen gewährleistet werden muss.

Dem Beschluss zufolge muss während des Streiks die Bodenabfertigung für staatliche, militärische, Notfall-, humanitäre und Rettungsflüge sowie für Einsätze, die für die Sicherheit von Menschen, Flugzeugen und Einrichtungen unerlässlich sind, gewährleistet werden.

Die Mindestdienstleistungen umfassen auch Flugverbindungen zu autonomen Regionen - mindestens einen Flug - und "andere gemäß dem geltenden Arbeitsrecht als wesentlich erachtete Tätigkeiten", heißt es in der Entscheidung.

Der Streik wurde von Sitava - der Gewerkschaft der Luftfahrt- und Flughafenbeschäftigten - und STHAA - der Gewerkschaft der Abfertigungs-, Luftfahrt- und Flughafenbeschäftigten - ausgerufen, weil die Zukunft der Beschäftigten im Zusammenhang mit der Ausschreibung für die Bodenabfertigungslizenzen ungewiss ist, deren vorläufiger Bericht der Nationalen Zivilluftfahrtbehörde(ANAC) das Konsortium Clece/South auf den ersten Platz setzt.

Inzwischen hat die Regierung die derzeit ausgeschriebenen Lizenzen bis mindestens zum 19. Mai 2026 verlängert. Die Gewerkschaften fordern schriftliche Garantien für die Arbeitsplatzsicherheit und die erworbenen Rechte für mehr als 3.700 SPdH-Beschäftigte, von denen etwa 2.070 direkt von der Ausschreibung betroffen sind.