Das Gesetz, das im Diário da República veröffentlicht wurde, folgt dem Staatshaushaltsgesetz, das die volle Kostenerstattung (100 %) für hybride subkutane Insulininfusionssysteme vorsah, sofern sie von einem Facharzt eines Diabetes-Behandlungszentrums verschrieben und vom Nationalen Gesundheitsdienst finanziert werden, das aber nicht für Patienten mit Wohnsitz in der Region galt, was zu einer "ungerechtfertigten Diskriminierung führte und das Grundrecht auf Gesundheit verletzte, was gegen den Grundsatz des gleichen Zugangs zur Gesundheitsversorgung verstieß".
Das regionale Gesetzesdekret wurde von der Gesetzgebenden Versammlung der Autonomen Region der Azoren am 9. Dezember 2025 in Horta verabschiedet und gewährleistet die vollständige Erstattung von Medizinprodukten für die Behandlung von Diabetes mellitus Typ 1, was den Patienten auf den Azoren freien Zugang zu innovativen automatischen Insulinverabreichungssystemen ermöglicht.
Nach dem regionalen Gesetzesdekret, das im Diário da República veröffentlicht wurde, werden die Kosten zu 100 % vom regionalen Gesundheitsdienst übernommen, wenn sie von einem Facharzt verschrieben werden, und zwar innerhalb der gesetzlich festgelegten Preisgrenzen und Vermarktungsspannen.
Nach dem von der Agentur Lusa eingesehenen Erlass umfasst die Erstattungsregelung hybride Systeme zur kontinuierlichen subkutanen Insulininfusion (CSII), mit CSII kompatible Systeme zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (CGM) und die für ihren Betrieb erforderlichen Verbrauchsmaterialien.
Die Erstattung umfasst den Ersatz von zuvor zugewiesenen Nicht-Hybridsystemen und die Zuweisung von Hybridgeräten an Kinder und Jugendliche, bei denen Diabetes mellitus Typ 1 diagnostiziert wurde.
Die Abgabe der Geräte erfolgt über die öffentlichen Apotheken im Rahmen des normalen Vertriebskreislaufs, wobei für Großhändler und Apotheken eine maximale Handelsspanne festgelegt wird.
Die Verschreibungen werden über das elektronische System ausgestellt.
In Ausnahmesituationen kann eine Zuzahlung für Verschreibungen, die über die festgelegten Grenzen hinausgehen, genehmigt werden, sofern sie vom verschreibenden Arzt ordnungsgemäß begründet werden.
"Die Behandlung des Typ-1-Diabetes mellitus (T1DM) mit Systemen zur kontinuierlichen subkutanen Insulininfusion (CSII) zielt darauf ab, die physiologische Insulinausschüttung der Bauchspeicheldrüse nachzubilden und so die Kontrolle des Blutzuckerspiegels und die Lebensqualität der Patienten deutlich zu verbessern", heißt es in dem Erlass weiter.
Daher "ist es notwendig, diese Ungleichheit zu beseitigen und den azoreanischen Patienten mit T1DM durch die Einführung einer Zuzahlungsregelung den gleichen Zugang zu innovativen medizinischen Geräten zu garantieren", heißt es weiter.
Das Dekret tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.








