Nach Angaben der PSP entspricht diese Zahl der Zurückweisungen einem Durchschnitt von acht pro Tag und übersteigt bei weitem die 692 Zurückweisungen im gleichen Zeitraum des Jahres 2025 (+288), was "das Engagement für die Sicherheit der nationalen Grenzen und die Bekämpfung der illegalen Einwanderung unterstreicht".
In einer Erklärung erklärt die PSP, dass die Grenzkontrolle "eine ständige operative Priorität ist" und betont, dass "die mit der Grenzkontrolle beauftragten Polizeibeamten bei den Grenzkontrollen an den nationalen Flughäfen alle zu kontrollierenden Passagiere in Übereinstimmung mit dem Schengener Grenzkodex und anderen Rechtsvorschriften analysiert und überprüft haben."
Der PSP erklärt, dass die Einreiseverweigerungen Personen betrafen, die die rechtlichen Voraussetzungen für die Einreise in den Schengen-Raum nicht erfüllten, insbesondere aufgrund fehlender oder ungültiger Dokumente, des Fehlens ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, des Fehlens eines gültigen Visums, wenn dieses erforderlich war, oder aufgrund von Hinweisen im Schengener Informationssystem (SIS) oder anderen internationalen Datenbanken.
Alle Vorfälle wurden erfasst, und gegen die festgestellten Personen werden in Abstimmung mit den Justizbehörden und anderen zuständigen Stellen rechtliche Schritte eingeleitet, fügt die PSP hinzu.








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