Die Gesetzgebung, die 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft tritt, verbietet Züchtern Inzucht und untersagt die Zucht zwischen Eltern und Nachkommen, Großeltern und Enkeln sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern.

Neben dem Mikrochip und seiner Registrierung in einer nationalen Datenbank sind für Reisen mit einem Heimtier innerhalb der EU ein Europäischer Heimtierausweis - das offizielle Ausweisdokument - und eine aktuelle Tollwutimpfung erforderlich.

Züchtern wird es außerdem untersagt, Tiere zu züchten, um Rassenmerkmale zu übertreiben - eine Praxis, die die Tiergesundheit gefährdet.

Verkäufer, Züchter und Tierheime haben vier Jahre Zeit, um sich an die neuen Vorschriften anzupassen, während für Heimtierhalter, die keine Tiere verkaufen, unterschiedliche Übergangsfristen gelten: zehn Jahre für Hundehalter und fünfzehn Jahre für Katzenhalter, nach denen die Maßnahmen verbindlich werden.

Für Besitzer, die keine Tiere verkaufen, werden die Maßnahmen nach 10 Jahren für Hunde und 15 Jahren für Katzen verbindlich.