Um den Preisvergleich vor der Buchung von Flugtickets zu erleichtern, müssten Fluggesellschaften künftig Tarife angeben, in denen die Kosten für die Mitnahme eines Standard-Handgepäcks bereits enthalten sind.
Der Vorschlag muss noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden, doch sollte das Gesetz verabschiedet werden, wären Fluggesellschaften, die innerhalb der Europäischen Union operieren, laut Euro Weekly News verpflichtet, die Darstellung ihrer Flugpreise anzupassen.
Enthaltene Kosten
Der Vorschlag gewährt den Passagieren kein Recht auf kostenloses Handgepäck, und die Fluggesellschaften können weiterhin Gebühren für Handgepäck erheben, während sie gleichzeitig günstigere Tarife für Passagiere anbieten, die nur mit Handgepäck reisen.
Der Unterschied liegt darin, wie der Ausgangspreis den Reisenden angezeigt wird. Alle Flugtickets müssen automatisch die Kosten für die Mitnahme eines Standard-Handgepäcks enthalten.
Transparente Buchung
Europäische Entscheidungsträger argumentieren, dass der Zweck der vorgeschlagenen neuen Gesetze nicht darin besteht, den Fluggesellschaften vorzuschreiben, wie sie ihre Dienstleistungen bepreisen, sondern die Preisgestaltung für die Reisenden transparenter zu gestalten.
Derzeit werben Fluggesellschaften möglicherweise mit ähnlichen Strecken zu unterschiedlichen Preisen, nur um den beworbenen Preis später im Buchungsprozess durch Gepäckgebühren drastisch zu verändern. Das neue Gesetz würde den Passagieren von Anfang an ein klareres Bild vom endgültigen Ticketpreis vermitteln.
Passagierrechte
Darüber hinaus sieht der Vorschlag auch einen stärkeren Schutz für gemeinsam reisende Familien bei der Sitzplatzwahl vor. So wäre es Fluggesellschaften beispielsweise untersagt, Eltern, die sicherstellen möchten, dass ihre Kinder während des Fluges neben ihnen sitzen, einen Aufpreis zu berechnen.
Familien hätten zudem das Recht, Kinderwagen direkt bis zur Flugzeugtür mitzunehmen, was das Reisen mit jüngeren Kindern erleichtern würde, berichtet Euro Weekly News.
Die Erhebung unangemessener Gebühren für die Korrektur geringfügiger Fehler, wie beispielsweise Rechtschreibfehler im Namen eines Passagiers, wäre ebenfalls verboten.
Weiterhin geltende Entschädigungsansprüche
Der neue Vorschlag ändert nichts am Recht der Passagiere auf Entschädigung bei Flugverspätungen, und Passagiere haben weiterhin Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, wenn die Verspätung die im geltenden EU-Recht festgelegten Schwellenwerte überschreitet.
Die Gesetzgebung zu den Fluggastrechten wird in der EU seit mehr als einem Jahrzehnt diskutiert, und sollte das Europäische Parlament seine Zustimmung geben, erhalten die Fluggesellschaften ein Jahr Zeit, um ihre Systeme an die neue Gesetzgebung anzupassen.









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