Der Verkehr zwischen den Gemeinden wird am 27. November ab 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr am 2. Dezember und dann erneut am 4. Dezember ab 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr am 9. Dezember verboten, um die Bewegung um die nationalen Feiertage am 1. und 8. Dezember herum zu verhindern. Die Schulen werden an den Montagen vor den beiden Feiertagen geschlossen, während die Geschäfte früher schließen müssen.

Die Arbeitgeber werden ermutigt, den Arbeitnehmern den Tag frei zu geben, um die Reisetätigkeit zu minimieren.