Laut einer gemeinsamen Erklärung des Außen- und des Justizministeriums, den beiden an der Initiative beteiligten Regierungsbereichen, soll diese Möglichkeit für die gesamte portugiesische Gemeinschaft im Ausland zur Verfügung stehen.

Seit Dezember 2020 können Portugiesen, die im Vereinigten Königreich und in Frankreich leben, dies online tätigen.

Der Online-Zugang zur Geburtenregistrierung erfolgt über das Portal da Justiça und ermöglicht es Eltern, die Geburtenregistrierung ihrer Kinder kostenlos zu beantragen, ohne zur konsularischen Vertretung im Zuständigkeitsbereich ihres Wohnsitzes reisen zu müssen.

Der Antrag gilt nur für Kinder unter einem Jahr und für portugiesische Kinder, die sich mit einem digitalen mobilen Schlüssel oder einer Bürgerkarte authentifizieren können, in diesem Fall mit einem Kartenlesegerät und PIN-Codes für die Adresse und die Authentifizierung.

Neben der Zustellung der Bürgerkarte per Post an Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland ist diese Maßnahme auch im neuen Modell der konsularischen Verwaltung vorgesehen, das darauf abzielt, "die Beziehung der Bürger zum Konsularnetz durch die Vereinfachung von Verwaltungsakten zu erleichtern", heißt es in der Erklärung.