In einer Aussage der angolanischen Generalstaatsanwaltschaft heißt es, dass die Zivilklagen nach einer 2019 angeordneten vorsorglichen Beschlagnahme eingereicht wurden und aufgrund der Sachlage und der Komplexität des Sachverhalts getrennt wurden.

Daraus entstanden drei Feststellungsklagen, die derzeit vor Gericht verhandelt werden, nämlich die Klagen Nr. 103/2020, 278-20-E und 35/2020 G, wobei die OPG die letztere zurückgezogen hat.

Die Begründung dieser Rücknahme ist, dass "der darin geschilderte Sachverhalt gleichzeitig Gegenstand eines Strafverfahrens war, dessen vorbereitende Ermittlungen von der Nationalen Direktion für Ermittlungen und strafrechtliche Maßnahmen unter der Nummer 10/20-DNIAP geführt werden".

Die OPG erklärte auch, dass die Beschlagnahme des Vermögens von Isabel dos Santos, Tochter des ehemaligen angolanischen Präsidenten José Eduardo dos Santos, und von Personen, die mit ihr in Verbindung stehen, "nicht erloschen ist oder aufgehoben wurde", da die beiden Feststellungsklagen zur Verurteilung weiterhin ihre rechtlichen Verfahren durchlaufen.