In einer gemeinsamen Mitteilung erklären die Ministerien für Wirtschaft und digitalen Wandel, für innere Verwaltung, für Gesundheit sowie für Infrastruktur und Wohnungsbau, dass das Formular zur Feststellung des Aufenthaltsortes von Passagieren auf Flügen zum oder vom portugiesischen Festland, einschließlich der Passagiere auf Flügen aus den Autonomen Regionen Azoren und Madeira, ausgefüllt werden muss.

Nach Angaben der Regierung muss das PLF nach dem Einchecken und vor dem Boarding elektronisch ausgefüllt werden.

"Die Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Vorlage und Überprüfung des ausgefüllten PLF stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldstrafe zwischen 20.000 und 40.000 Euro geahndet werden kann, wenn sie von den Fluggesellschaften oder den für die Verwaltung der jeweiligen Flughäfen zuständigen Stellen begangen wird, oder zwischen 300 und 800 Euro, wenn sie von den Fluggästen begangen wird", heißt es in der Erklärung.

Die Exekutive betont auch, dass das Ausfüllen und die Vorlage des PLF durch alle Passagiere es den Gesundheitsbehörden ermöglicht, "unter voller Einhaltung der Datenschutzbestimmungen die Rückverfolgung von Kontaktpersonen bei bestätigten Covid-19-Fällen durchzuführen und mögliche Übertragungsketten zu unterbrechen".