In einer Erklärung verteidigt die Organisation die Änderung von Artikel 38 der Straßenverkehrsordnung, "um einem Kraftfahrzeug die Möglichkeit zu geben, eine durchgezogene Linie zu überqueren, wenn die Sicherheitsbedingungen gegeben sind, um einen Radfahrer zu überholen, der vor ihm mit geringerer Geschwindigkeit unterwegs ist".

Der Verband erklärt, dass die Tatsache, dass dies derzeit verboten ist, zu "potenziellen Druck- und Konfliktsituationen zwischen Kraftfahrzeugführern und Radfahrern" führt.

Eine weitere Maßnahme ist die Angleichung des Zeichens D7a - Pflichtstrecke für Radfahrer - an das Zeichen D6 - Straße reserviert für Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs, wobei der Verband vor den "Risiken" warnt, "einen erfahrenen Radfahrer in der Ausbildung oder eine Gruppe von Radfahrern unter den gleichen Umständen zu zwingen, auf Radwegen zu fahren".