Das Schiedsgericht hat für den Streik bei CP - Comboios de Portugal am Mittwoch ein Mindestangebot von rund 30 % im Stadt- und Regionalverkehr und 25 % im Fernverkehr festgelegt.

In dem auf der Website des Wirtschafts- und Sozialrats (CES) veröffentlichten Urteil vertritt das Schiedsgericht die Auffassung, "dass für den Zugverkehr während des Streiks ein Mindestangebot festgelegt werden sollte, und zwar sowohl im Stadt- und Regionalverkehr (in der Größenordnung von 30 % der fahrplanmäßigen Leistungen) als auch im Fernverkehr (rund 25 %)". Die Liste der Züge, die zu den Mindestleistungen gehören, ist auf dieser Seite zu finden.

Das Schiedsgericht vertrat die Auffassung, dass der von CP unterbreitete Vorschlag eines Mindestangebots von 50 % bis 75 % der fahrplanmäßigen Züge "offenkundig unzureichend und unverhältnismäßig" sei und "den Begriff des 'Mindestangebots' an sich" in Frage stelle und "die Ausweitung und den Umfang des wesentlichen Streikrechts" einschränke.

"Obwohl formal auf 24 Stunden begrenzt, wird der verordnete Streik einen längeren Zeitraum abdecken, da er am 30. Mai in Bezug auf Arbeitsperioden in Kraft tritt, die erst am folgenden Tag enden sollten, und erst am 1. Juni im Falle von Arbeitszeiten, die am 31. Mai beginnen", betonte das Gericht und unterstrich, dass "der angeordnete Streik in der Praxis erhebliche Auswirkungen über mindestens zwei Tage hat".

Die Eisenbahngewerkschaft SFRCI und SNTSF/FECTRANS hatten für den 31. Mai zu einem 24-stündigen Streik bei CP aufgerufen.