Das Inkrafttreten der Änderungen, die durch das Gesetz Nr. 52/2021 vom 10. August eingeführt wurden, "macht es zwingend erforderlich, einen Behälter mit Leitungswasser und desinfizierten Einwegbechern für den kostenlosen Verbrauch an Ort und Stelle bereitzuhalten, und kann nicht einmal zu einem geringeren Preis als abgepacktes Wasser in Rechnung gestellt werden", so Ana Jacinto, die Generalsekretärin des portugiesischen Hotel-, Restaurant- und ähnlichen Verbands (AHRESP).

In einer Klarstellung, die der Agentur Lusa zugesandt wurde, erklärt die Leiterin des AHRESP außerdem, dass "unter einem Kunden jemand zu verstehen ist, der die von der Einrichtung angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt, und nicht jemand, der nur auf der Durchreise ist".

Am Freitag hatte die AHRESP in Bezug auf Wassergläser darauf hingewiesen, dass es "auch erlaubt ist, eine Gebühr zu erheben", wenn diese "in der Preisliste der Einrichtung ordnungsgemäß ausgewiesen und definiert ist und am Eingang und im Inneren der Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden muss", was bis zum Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 52/2021 vom 10. August der Fall war.

Nach mehreren Berichten, die Lusa vorliegen, gibt es Restaurants, die für die Benutzung von Geschirr Gebühren erheben, wenn die Gäste beispielsweise bei einem Geburtstagsessen die Torte mitnehmen und Geschirr aus dem Lokal benutzen, sowie für Eis oder Wassergläser.

"Gaststätten und Getränkehersteller können als interne Betriebsvorschriften die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Geschirr oder andere definierte Situationen festlegen. Allerdings [...] müssen diese internen Betriebsvorschriften ordnungsgemäß bekannt gemacht und an einer gut sichtbaren Stelle in der Nähe des Eingangs der Betriebe ausgehängt werden, um die Kunden bequem zu informieren", hatte Ana Jacinto in einer schriftlichen Antwort an Lusa klargestellt.