"Diese Entscheidung entspricht einer wiederholten Forderung der APEL, die sich seit mehreren Jahren für einen günstigeren steuerlichen Rahmen für Bücher einsetzt, einschließlich der Möglichkeit der Mehrwertsteuerfreiheit. Obwohl dies noch nicht das Ziel ist, ist die Möglichkeit, 15 % der Mehrwertsteuer abzuziehen, ein Schritt in die richtige Richtung", so APEL in einer Erklärung.
Der Präsident des Verbandes, Miguel Pauseiro, sagte im selben Text, dass "die Entscheidung auf konkrete Weise anerkennt, dass Lesen eine Investition in die Zukunft des Landes ist".
"Wir glauben, dass diese Maßnahme zu einer Steigerung der Lesequote beitragen kann, indem sie die finanzielle Belastung der Familien verringert und den Zugang zu Büchern erleichtert, insbesondere für diejenigen, die diese Belastung im Familienbudget am stärksten spüren", fügte APEL hinzu und betonte, dass es wichtig sei, eine Rechnung mit Steueridentifikationsnummer zu verlangen, "eine notwendige Voraussetzung für die Berücksichtigung dieser Ausgaben beim Steuerabzug".
Am 20. November billigte das Parlament einen Vorschlag der PS, der es den Steuerzahlern ermöglicht, ab 2026 einen Teil der Mehrwertsteuer auf den Kauf von Büchern und Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen abzuziehen.
Die Initiative, die auf einen Änderungsvorschlag zum Staatshaushalt 2026 zurückgeht, wurde von der PS selbst, IL, PAN und BE befürwortet und bei Enthaltung von CDS, PCP, PSD und Chega angenommen.
Die beschlossene Maßnahme sieht insbesondere vor, dass 15 % der Mehrwertsteuer, die für den Kauf von Büchern, Theaterbesuchen, Konzert- und Tanzveranstaltungen, Eintrittskarten für Museen und historische Denkmäler sowie Ausgaben für Bibliotheks- und Archivaktivitäten gezahlt wird, von der Einkommensteuer abgezogen werden können.
Diese Palette von Ausgaben, die nun von der Einkommenssteuer absetzbar sind, entspricht dem Abzug, der bereits für die Gruppe der Ausgaben für Restaurants, Friseure, Autowerkstätten und Tierärzte besteht. Dazu müssen die Steuerzahler eine Rechnung mit ihrer Steueridentifikationsnummer (NIF) beantragen.






