Die Entscheidung erweitert die Anerkennung über intersexuelle Menschen hinaus und wurde von Bürgerrechtsgruppen als Meilenstein für die Würde und die Menschenrechte nach europäischem Recht und der Europäischen Menschenrechtskonvention begrüßt.

Zuvor war die Option des dritten Geschlechts auf intersexuelle Menschen beschränkt; mit dem Selbstbestimmungsgesetz wurde die Anerkennung auf alle nicht-binären Personen ausgeweitet. Die Standesämter können nun Anträge prüfen, um sicherzustellen, dass die Personen ihre Geschlechtsidentität auch wirklich angeben.






