Das Abkommen wird einen Rahmen für Wettbewerbsangelegenheiten der EU und des Vereinigten Königreichs schaffen und ist das erste Abkommen, das nach dem Brexit zwischen den beiden Behörden in Wettbewerbsangelegenheiten unterzeichnet wird.
In dem Abkommen werden Grundsätze für die Zusammenarbeit festgelegt, die eine reibungslose Interaktion zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Wettbewerbsangelegenheiten gewährleisten. Die EU und das Vereinigte Königreich müssen sich nun gegenseitig über wichtige kartellrechtliche Angelegenheiten informieren und sich bei Bedarf abstimmen. Außerdem ist nun festgelegt, dass die Wettbewerbsbehörden der EU und des Vereinigten Königreichs alle vertraulichen Informationen, die sie gemeinsam nutzen, schützen müssen.
Das Abkommen über die Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich.







