Obwohl die Verordnung (EU) 2024/1624 diese gemeinsame Obergrenze für den europäischen Raum festlegt, erlaubt die Regelung, die erst ab Juli 2027 gilt, den Mitgliedstaaten, strengere Beschränkungen beizubehalten, wie es derzeit in Portugal der Fall ist, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.
Nach dem derzeitigen Rechtsrahmen ist es den meisten ansässigen Bürgern generell untersagt, einen Betrag von 3 000 EUR oder mehr in bar zu zahlen oder entgegenzunehmen.
Für Unternehmen (die der Körperschaftssteuer unterliegen) und Freiberufler mit organisierter Buchhaltung wird diese Grenze noch strenger, da sie für jede Transaktion von 1.000 € oder mehr rückverfolgbare Zahlungsmethoden wie Banküberweisung, Namensscheck oder Lastschriftverfahren verwenden müssen.
Es gibt jedoch Ausnahmen und Besonderheiten, die die Steuerzahler kennen sollten. Im Falle von Steuerzahlungen ist das Gesetz Nr. 92/2017 sogar noch strenger und verbietet Barzahlungen für Beträge über 500 EUR. Andererseits wird die Grenze nur dann auf 10 000 EUR ausgeweitet, wenn es sich um Personen handelt, die nicht im portugiesischen Hoheitsgebiet ansässig sind, sofern sie nicht als Unternehmer oder Gewerbetreibende tätig sind.
Die Bank von Portugal weist außerdem darauf hin, dass diese Zahlungsbeschränkungen nicht mit den Vorschriften für den grenzüberschreitenden Verkehr zu verwechseln sind: Jeder Reisende, der in die Europäische Union einreist oder aus ihr ausreist und Bargeld im Wert von 10 000 EUR oder mehr mit sich führt, muss den Betrag bei den Zollbehörden anmelden, da er sonst einbehalten und mit Sanktionen belegt wird.
Trotz der neuen EU-Richtlinie hält Portugal also an seinen strengen Vorschriften für die Verwendung von Bargeld fest und räumt der Transparenz bei den täglichen Finanztransaktionen Vorrang ein.







