Der Antrag zur Begrüßung des Internationalen Tages gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie, der am 17. Mai begangen wird, wurde vom BE auf der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrats im Rathaus vorgelegt.
Nach Angaben der Exekutive wurde von den fünf im Antrag vorgesehenen Punkten nur derjenige abgelehnt, der sich auf das Hissen der Regenbogenflagge am Rathaus bezieht.
Die anderen Punkte wurden von Chega abgelehnt, aber mit der Unterstützung der anderen politischen Kräfte angenommen.
So stimmte der Stadtrat zu, "den Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie zu begrüßen und das Engagement der Stadtverwaltung von Lissabon für die Gleichheit, die Würde und die Menschenrechte aller Menschen zu bekräftigen", "die Arbeit der LGBTI+-Vereine, -Kollektive und -Aktivisten anzuerkennen, die, die in Lissabon tagtäglich gegen Diskriminierung und für den Aufbau einer Stadt kämpfen, in der alle Menschen in Sicherheit, Freiheit und Respekt leben können", sowie "die Bedeutung der kommunalen Politik zur Förderung der Inklusion, der Erziehung zur Vielfalt und des wirksamen Kampfes gegen Hass, Vorurteile und Gewalt zu bekräftigen".
Die Regenbogenflagge, ein Symbol für den Stolz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern, wurde am 17. Mai 2016 auf Initiative der Bürger für Lissabon zum ersten Mal im Rathaus von Lissabon gehisst und gilt als das erste Mal, dass sie in einem Rathaus oder einer öffentlichen Einrichtung in Portugal gehisst wurde. Letzten Monat billigten PSD, Chega und CDS-PP in einer abschließenden Gesamtabstimmung in der Versammlung der Republik ein Gesetz, das das Hissen von Flaggen "ideologischer, parteipolitischer oder assoziativer Natur", einschließlich der LGBTI+-Flagge, an öffentlichen Gebäuden verbietet.
Das neue Gesetz gilt für "alle Gebäude, Denkmäler, Einrichtungen, Fahnenmasten, Fassaden und Innenräume für den offiziellen Gebrauch, die hoheitlichen Organen, Diensten der direkten und indirekten Verwaltung des Staates, autonomen Regionen, lokalen Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen gehören oder diesen zugeordnet sind".
Das neue Gesetz sieht Geldstrafen zwischen 200 und 2.000 Euro für Fahrlässigkeit und zwischen 400 und 4.000 Euro für Vorsatz vor.








